Zu Stillen und Beikost haben Experten jetzt klare Empfehlungen aufgestellt

Thema des Monats Dezember 2010

Die wichtigsten Organisationen von Kinder- und Frauenärzten, Hebammen, Ernährungsexperten und Gesundheitspolitik haben jetzt gemeinsame Handlungsempfehlungen und Zeitangaben zu Stillen, Babynahrung und Beikost zusammengestellt (Mschr Khlk 2010; 158: 679).

Stillen gilt als das Beste für Mutter und Kind. Stillen kann das Risiko für Durchfall, Mittelohrentzündung und für ein späteres Übergewicht beim Kind senken. Es wirkt sich positiv auf die Gesundheit des Kindes und auf die der Mutter aus und fördert die Bindung zwischen Mutter und Kind.

Babys sollten mindestens bis zum Beginn des 5. Lebensmonats ausschließlich gestillt werden. Auch mit Einführung der Beikost – das geschieht spätestens mit Beginn des zweiten Halbjahres – sollte weitergestillt werden.

Ab dem 1. bis 5. (bis 7.) Monat: nur Muttermilch (oder Säuglingsnahrung; „Pre-“ oder „1-“ Nahrung). Zusätzlich: Vitamin K bei den Vorsorgeuntersuchungen U1-U3 und Tabletten mit Vitamin D und Fluorid für das ganze 1. Lebensjahr und darüber hinaus (Absprache mit dem Kinderarzt!).

Ab dem 5. – 7. Monat: erster Brei (gut geeignet: Gemüse-Kartoffel-Brei mit Fleisch oder Fisch); weiter Muttermilch und / oder Säuglingsnahrung („Pre-“ oder „1-“ Nahrung) oder Folgenahrung („2-“ Nahrung).
Ab 5. – 7. Monat: zweiter Brei (gut geeignet: Getreide-Milch-Brei)
Ab 6. – 8. Monat: dritter Brei (gut geeignet: Getreide-Obst-Brei)
Ab dem 10. Monat: allmählich und schrittweise Familienkost einführen (zum Beispiel weiches Brot).
Ab Ende des 1. Lebensjahres: Kuhmilch (Trinkmilch) kann als Getränk gegeben werden.

Anfangsnahrung („Pre-“ oder „1-“ Nahrung) ist zur Fütterung des Babys von Geburt an und danach für das gesamte 1. Lebensjahr geeignet. Wenn Folgenahrung verwendet wird (als „2-“ Nahrung bezeichnet) sollte sie frühestens mit Beginn der Beikostfütterung eingeführt werden.

Fläschchennahrung: Wenn die Mutter ihr Kind nicht oder nicht voll stillt, gilt die Regel: Fertig kaufen, nicht selbst herstellen. Empfohlen wird eine industriell hergestellte Säuglingsmilchnahrung. Grund: Babys gedeihen mit selbst hergestellter Milchnahrung nicht so gut. Die Empfehlung, Fläschchennahrung nicht selbst herzustellen, gilt für alle Milcharten – also für Kuh-, Ziegen-, Schaf- und Stutenmilch sowie für andere Rohstoffe wie Mandeln oder Soja.

Was tun, wenn eine Allergie droht?

Von einem erhöhten Allergierisiko ist auszugehen, wenn mindestens 1 Elternteil des Babys, 1 Schwester oder 1 Bruder unter einer Allergie leidet. Nicht oder nicht voll gestillte Babys mit diesem Risiko sollten im ersten Halbjahr ihres Lebens eine so genannte HA-Nahrung (hypoallergene Nahrung) erhalten, mindestens bis zum Beginn des 5. Monats. Mit Einführung der Beikost kann dann auf eine „normale“ Säuglingsmilchnahrung umgestellt werden.

Der Schutzeffekt der HA-Nahrung wird allerdings oft überschätzt, heißt es in den Empfehlungen. Besonders wichtig sei deshalb, in Familien mit Allergierisiko eine allergen- und schadstoffarme Umgebung zu schaffen. Das bedeutet: keine Katzen und andere Haustiere mit einem Fell anschaffen; Schimmel und feuchte Stellen an Wänden vermeiden; lösungsmittelarme Lacke und Farben verwenden; bei Wohnungen an stark befahrenen Straßen nur zu verkehrsarmen Zeiten mehrmals kurz am Tag lüften (kein Dauerlüften).

Beikost sollte frühestens mit Beginn des 5., spätestens aber mit Beginn des 7. Monats eingeführt werden. Zufüttern von Beikost bedeutet aber nicht das Ende des Stillens, betonen die Experten. Auch Babys, die bereits mit dem Fläschchen gefüttert werden, sollten nach Einführung von Brei- und Löffelkost ihre Flasche weiter erhalten.

Es darf übrigens alles auf den Löffel, was dem Baby schmeckt! Die früher oft erhobenen Warnungen vor allergenreichen Nahrungsmitteln wie Milcheiweiß, Eier oder Fisch haben sich als nutzlos erwiesen: Das Meiden oder die spätere Einführung derartiger Lebensmittel bietet keinen Schutz vor Allergien. Heute wird deshalb Abwechslung durch Variation der Beikostzutaten empfohlen.

[Deutsches Ärzteblatt Ausgabe 143, 16.08.2010]