assistierter suizid

Sterbehilfe in Deutschland

Thema des Monats August 2006 Folgende Begrifflichkeiten sind in der deutschen Rechtsprechung relevant: Aktive Sterbehilfe Das gezielte Töten eines Menschen auf dessen Verlangen (z. B. mit einer Überdosis Schmerz- oder Beruhigungsmitteln) ist bei uns verboten und wird mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft. Passive Sterbehilfe bedeutet, dass »»

Ärztlich assistierter Suizid

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin hat als Ergebnis einer Klausurtagung Reflexionen zum ärztlich assistierten Suizid veröffentlicht. Im Resümee der Reflexionen heißt es: „Selbst bei exzellenter Palliativmedizin wird es Menschen geben, die aus der Situation ihrer schweren Erkrankung heraus Suizid begehen möchten, diesen unter »»

DGP veröffentlicht Stellungnahme zum ärztlich assistierten Suizid

Am 26.08.2014 veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin folgende Stellungnahme: „In der aktuellen Diskussion zum ärztlich assistierten Suizid wird von vielen Seiten gefordert, dass es Ärzten unter bestimmten, klar geregelten Bedingungen erlaubt sein soll, schwerkranken Patienten beim Suizid zu helfen, zum Beispiel durch Verordnung eines »»

Sterbehilfe in Deutschland

Folgende Begrifflichkeiten sind in der deutschen Rechtsprechung relevant: Aktive Sterbehilfe Das gezielte Töten eines Menschen auf dessen Verlangen (z. B. mit einer Überdosis Schmerz- oder Beruhigungsmitteln) ist bei uns verboten und wird mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft. Passive Sterbehilfe bedeutet, dass auf lebensverlängernde »»