Wenn das Krankengeld endet …

Thema des Monats Januar 2008

Berufstätige und gesetzlich krankenversicherte Personen erhalten nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld ihrer Krankenkasse. Es beträgt 70 % des Brutto-, maximal 90 % des Nettoeinkommens. Davon gehen aber noch die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung ab.

Wegen der gleichen Erkrankung (und ihren Folgeerkrankungen) bekommt man maximal 78 Wochen lang innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren (diese Zeit nennt man „Blockfrist“) Krankengeld.

Kommt während der Arbeitsunfähigkeitszeit (AU-Zeit) eine weitere Erkrankung hinzu, verlängert das die 78 Wochen nicht. Kommt es zu einer weiteren AU-Zeit wegen einer anderen Erkrankung, beginnt parallel eine weitere Blockfrist.

Die Krankenkasse kann den Versicherten auffordern, einen Reha-Antrag oder einen Renten-Antrag zu stellen. Nach 78 Wochen fällt das Krankengeld weg und man wird ausgesteuert.