Vorsicht mit Herzschrittmacher: Wie viel Abstand zu Elektrogeräten halten?

Thema des Monats Dezember 2014

„Wenn es bei einem Herzschrittmacher zu Fehlfunktionen kommt, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Während in leichten Fällen nur harmloses Herzstolpern auftritt oder die Störung sogar oft gar nicht wahrgenommen wird, kann es Betroffenen in schweren Fällen schwarz vor Augen werden und zur Bewusstlosigkeit kommen. Gefährliche Stürze sind dann keine Seltenheit. Herzschrittmacher-Träger sollten daher genau Bescheid wissen, wie viel Abstand zu welchen elektrischen Geräten empfohlen wird.
Bei neueren Herzschrittmachern erwarten Experten heute meist keine bedeutsamen Störungen mehr durch Mobiltelefone. Dies gilt insbesondere, wenn bipolare Schrittmacher-Elektroden implantiert wurden, die für ein deutliches Sicherheitsplus gegenüber Störquellen von außen sorgen. Zur Sicherheit wird allerdings weiterhin empfohlen, einen Mindestabstand von 15 bis 20 cm zwischen eingeschaltetem Handy und Herzschrittmacher einzuhalten. In der Praxis lässt sich die Empfehlung meist völlig unkompliziert umsetzen, indem man das Handy zum Telefonieren einfach an das Ohr hält, das dem implantierten Herzschrittmacher-Aggregat gegenüberliegt. Zudem sollte das eingeschaltete Handy nicht in der Hemden- oder Jackentasche getragen werden, die sich in der Nähe des Schrittmachers befindet.
Immer wieder wird in der Herzstiftungs-Sprechstunde gefragt, ob gängige Badezimmer-Geräte den Herzschrittmacher stören können. Unbedenklich sind z. B. elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Lockenstäbe oder der Haar-Föhn.
Von Haushaltsgeräten sollte zum Schrittmacher ein Mindestabstand von 15 bis 30 cm eingehalten werden (z. B. Herd, Toaster, Waschmaschine, Spülmaschine, Trockner, elektrischer Dosenöffner). Bei Induktionsherden ist es zudem wichtig, sich anhand der Bedienungsanleitung zu vergewissern, ob die Benutzung des jeweiligen Induktionsherdes für Herzschrittmacher-Träger grundsätzlich gestattet ist bzw. ob vom Hersteller zusätzliche Hinweise für Schrittmacher-Träger gegeben werden.
Nicht zu unterschätzen ist das Thema Sicherheitsabstand beim Umgang mit elektrischen Werkzeugen, was sowohl berufliche Tätigkeiten umfasst als auch Heimwerker-Arbeiten. Bei Bohrmaschinen ist z. B. ein Mindestabstand von 30 cm zum Schrittmacher-Aggregat einzuhalten. Gleiches gilt für elektrische Laub- oder Kettensägen sowie für Akkuschrauber und andere akkubetriebene Werkzeuge. Besonders gewissenhaft ist auf den Mindestabstand von 30 cm beim Einsatz von elektrischen Rasenmähern und Heckenscheren zu achten, da deren Motoren oft nicht ausreichend abgeschirmt sind.
Ein gesondertes Vorgehen ist erforderlich, wenn man sich als Schrittmacher-Träger beruflich in bestimmten Industrieanlagen aufhalten muss, z. B. in der Nähe von Transformatoren, Hochspannungsbetriebsanlagen, Induktionsöfen, Elektrolyseanlagen, bestimmten Schweißvorrichtungen oder Anlagen mit Permanentmagneten. In diesen speziellen Fällen sollte man sich mit seinem Kardiologen in Verbindung setzen, der eine individuelle Arbeitsplatzbegehung veranlassen kann, um eine eventuelle Gefährdung möglichst genau einzuschätzen.
Da es viele weitere elektrische Geräte gibt, zu denen in der Herzstiftungs-Sprechstunde immer wieder Fragen von Herzschrittmacher-Trägern gestellt werden, hat die Herzstiftung zu diesem Thema zwei umfangreiche Sonderdrucke veröffentlicht, die von unseren Herzexperten in leicht verständlicher Sprache verfasst wurden.“
(Deutsche Herzstiftung, 04.05.2014, Prof. Dr. med. Hans-Joachim Trappe, stv. Vorsitzender der Deutschen Herzstiftung)