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Transplantation

Thema des Monats Dezember 2005 Nach dem Tod können Organe entnommen werden, wenn die Einwilligung des Verstorbenen (oder stellvertretend seiner Angehörigen) vorliegt der Hirntod eingetreten ist. Wenn der Hirntod eingetreten ist, ist das Hirn vollständig und irreversibel zerstört. Nur durch die künstliche Beatmung kann dann »»