Bildgebung in der Gefäßmedizin

Thema des Monats Mai 2018

Menschen, die bisher noch keine Herzkreislauferkrankungen haben, sind „hervorragend versorgt, wenn ihr Risiko anhand der klassischen Risikofaktoren Alter, Geschlecht, Blutdruck, Cholesterin, Nikotinkonsum geschätzt und bei Überschreiten entsprechender  Grenzwerte durch Gabe eines Statins [Cholesterinsenker] beantwortet wird. Es ist nicht bewiesen, dass die Hinzunahme eines Karotisbefunds für die Schätzung einen Informationsgewinn bringt. Die häufige Verordnung von Acetylsalicylsäure als Reaktion auf einen Plaquebefund an der A. carotis ist streng genommen reine Primärprophylaxe und damit derzeit abzulehnen. Die Integration einer Ultraschalluntersuchung der Halsgefäße in Programme zur Gesundheitsvorsorge („Gesundheits-Check-up“, „Gefäß-Check“) ist daher grundsätzlich verfehlt. Noch fragwürdiger ist es, die Untersuchung als sogenannte individuelle Gesundheitsleistung auf Selbstzahlerbasis anzubieten. Diese häufig geübte Praxis setzt sich dem berechtigten Vorwurf aus, das freiberufliche Gewinnstreben über den Patientennutzen zu stellen.“

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im März 2017 den Beschluss gefasst, eine Ultraschall-Untersuchung als Screening-Maßnahme für das Bauchaortenaneurysma (das ist eine krankhafte Aufweitung der Bauchschlagader mit dem Risiko des lebensgefährlichen Blutung) für Männer, die älter als 65 Jahre sind, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.  Diese Untersuchung ist hinsichtlich der Verhinderung des Todes durch eine Ruptur eines Bauchaortenaneurysmas bei Männern in dieser Altersgruppe hoch effizient.

[aus der Zeitschrift Der Internist, 08/2017]