Ärztlich assistierter Suizid

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin hat als Ergebnis einer Klausurtagung Reflexionen zum ärztlich assistierten Suizid veröffentlicht. Im Resümee der Reflexionen heißt es: „Selbst bei exzellenter Palliativmedizin wird es Menschen geben, die aus der Situation ihrer schweren Erkrankung heraus Suizid begehen möchten, diesen unter Umständen aber nicht selbst durchführen können oder wollen. Die Palliativmedizin bietet aus ihrem lebensbejahenden Ansatz heraus Hilfe beim Sterben an, jedoch nicht Hilfe zum Sterben. Daher gehört es aus Sicht des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) nicht zum Grundverständnis der Palliativmedizin, Beihilfe zum Suizid zu leisten oder über die gezielte Durchführung eines Suizids zu beraten.

Für Ärztinnen und Ärzte kann es im Umgang mit schwierigen Einzelfällen zu Dilemma-Situationen kommen. Die DGP unterstützt das in der (Muster-) Berufsordnung zum Ausdruck gebrachte Verbot einer ärztlichen Mitwirkung am Suizid, sofern darunter das Verbot der Verordnung eines Medikamentes zum Ziel der Durchführung eines Suizides sowie das Verbot der konkreten Anleitung zur Suizidplanung verstanden wird. …

Es zählt unbedingt zu den ärztlichen Aufgaben, sich respektvoll mit Todeswünschen von Patienten – wie auch Suizidwünschen im engeren Sinne – auseinanderzusetzen. Hierzu gehört in erster Linie, mit den betroffenen Patienten, deren Angehörigen und dem eingebundenen Team die palliativmedizinischen Optionen zur Linderung von Leid zu erörtern und zu versuchen, einen gemeinsamen Weg zu finden.“

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin unterstützt die Pressemitteilung der Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin vom 09.10.2014, die sich geschlossen gegen den ärztlich assistierten Suizid aussprechen:
Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin in Deutschland sprechen sich geschlossen gegen den ärztlich assistierten Suizid aus – Bedarfsdeckende Palliativversorgung dringend notwendig.
Mit wachsender Sorge verfolgen die Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin in Deutschland die aktuelle Diskussion um die ärztliche Suizidassistenz. Vor dem Hintergrund gesetzgeberischer Bemühungen zur Regulierung des ärztlich assistierten Suizids entwickelt sich die Debatte derzeit in eine beunruhigende Richtung. Die Professorinnen und Professoren für Palliativmedizin, die an palliativmedizinischen Kliniken und Zentren selbst Tausende von schwerkranken und sterbenden Patienten – Erwachsene wie Kinder – betreut haben, betonen, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichen und dass eine ärztliche Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe ist.

Sehr wohl ist es ärztliche Aufgabe, sich den Menschen in Not mit aller Kompetenz und Fürsorge zuzuwenden. Die Lehrstuhlinhaber sprechen sich geschlossen dafür aus, die Sorge der Menschen um ein würdevolles Leben und Sterben ernst zu nehmen. Notwendige Grundlagen hierfür sind intensive Maßnahmen zur öffentlichen Aufklärung und Auseinandersetzung mit den Themen Krankheit, Sterben, Tod und Trauer, die Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe zur Begleitung Schwerkranker und Sterbender sowie vor allem die bedarfsdeckende palliativmedizinische Versorgung von schwerkranken Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen.

Trotz Fortschritten in der ambulanten und stationären Palliativversorgung in den vergangenen Jahren haben in Deutschland noch bei weitem nicht alle Patientinnen und Patienten mit einem entsprechenden Bedarf einen ausreichenden Zugang zu spezialisierten palliativmedizinischen Angeboten. Eine fürsorgliche Gesellschaft sollte palliativmedizinische Angebote zur Norm machen. In der Ausnahmesituation einer mit großem Leiden verbundenen Erkrankung mag für einige Menschen ein assistierter Suizid als einziger Ausweg erscheinen. Dabei steht jedoch in der Regel nicht der Todeswunsch im Vordergrund, sondern vielmehr die Sehnsucht nach einem Beenden des Leidens.

Eine Gesetzesänderung zur Ermöglichung eines ärztlich assistierten Suizids ist keine adäquate Antwort auf Leiden. Dies ersetzt nicht die Auseinandersetzung und das Finden eines individuellen Lösungsweges mit den betroffenen Patienten. Auch der in der Debatte zum Ausdruck kommenden Angst gesunder Menschen vor dem Sterben kann nicht durch eine Änderung der gesetzlichen Regelungen begegnet werden, sondern vielmehr durch eine kritische Reflexion des Umgangs mit Sterben und Tod in Medizin und Gesellschaft.
Die Lehrstuhlinhaber unterstützen die in einer aktuellen Stellungnahme und in den Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zum Ausdruck gebrachte Haltung gegen den ärztlich assistierten Suizid. Die Qualität einer Gesellschaft zeigt sich nicht zuletzt auch im Umgang mit ihren schwächsten Mitgliedern.

Prof. Dr. Christoph Ostgathe, Erlangen, für die Lehrstühle für Palliativmedizin in Deutschland:
Prof. Dr. Claudia Bausewein, München, Prof. Dr. Gerhild Becker, Freiburg, Prof. Dr. Friedemann Nauck, Göttingen, Prof. Dr. Lukas Radbruch, Bonn, Prof. Dr. Roman Rolke, Aachen, Prof. Dr. Raymond Voltz, Köln, Prof. Dr. Martin Weber, Mainz, Prof. Dr. Boris Zernikow, Witten/Herdecke